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   BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 71/19   

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BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 71/19 (https://dejure.org/2020,20235)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2020 - XIII ZB 71/19 (https://dejure.org/2020,20235)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - XIII ZB 71/19 (https://dejure.org/2020,20235)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 50 Abs. 4 AufenthG, § ... 80 Abs. 5 VwGO, § 427 Abs. 2 FamFG, § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 2 Abs. 15 Satz 1, Abs. 14 AufenthG, § 2 Abs. 14 Nr. 1 AufenthG, § 2 Abs. 14 Nr. 5 AufenthG, Abs. 14 Nr. 5 AufenthG, Abs. 14 Nr. 6 AufenthG, § 2 Abs. 14 Nr. 1 bis 5 AufenthG, § 59 Abs. 1 Satz 8 AufenthG, § 3 Abs. 2 Satz 1 VwZG, § 178 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, § 418 ZPO, § 26 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung eines Betroffenen nach Finnland; Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Rechtsbeschwerdeverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung eines Betroffenen nach Finnland; Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Rechtsbeschwerdeverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überstellungshaft nach der Dublin-III-VO - und der Haftgrund der erheblichen Fluchtgefahr

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.01.2018 - V ZB 53/17

    Abschiebungshaftsache: Haftgrund der Fluchtgefahr; Erforderlichkeit der erneuten

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 71/19
    Das muss sich aber ohne weitere Nachfrage klar und eindeutig ergeben (BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, InfAuslR 2018, 187 Rn. 12 und vom 13. September 2018 - V ZB 151/17, Asylmagazin 2018, 459 Rn. 10).

    Das dem Betroffenen bekannte Ablaufdatum durfte deshalb als Indiz für die Entziehungsabsicht des Betroffenen nach § 26 FamFG verwertet werden (vgl. dazu: BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2016 - V ZB 13/16, juris Rn. 4, vom 11. Januar 2018 - V ZB 28/17, InfAuslR 2018, 184 Rn. 10 und vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, InfAuslR 2018, 187 Rn. 13).

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 13/16

    Rechtmäßigkeit des Haftgrunds der Fluchtgefahr bei einem Asylbewerber

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 71/19
    (1) Eine ausdrückliche Erklärung des Ausländers, dass er sich der Abschiebung entziehen wolle, die nach § 2 Abs. 15 Satz 1, Abs. 14 Nr. 5 AufenthG aF einen konkreten Anhaltspunkt für Fluchtgefahr ergibt, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn der Ausländer klar zum Ausdruck bringt, dass er nicht freiwillig in den in der Abschiebungsandrohung genannten Zielstaat reisen und sich vor allem auch nicht für eine behördliche Durchsetzung seiner Rückführung zur Verfügung halten werde (BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2016 - V ZB 27/16, juris Rn. 5 und vom 20. Oktober 2016 - V ZB 13/16, juris Rn. 5).

    Das dem Betroffenen bekannte Ablaufdatum durfte deshalb als Indiz für die Entziehungsabsicht des Betroffenen nach § 26 FamFG verwertet werden (vgl. dazu: BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2016 - V ZB 13/16, juris Rn. 4, vom 11. Januar 2018 - V ZB 28/17, InfAuslR 2018, 184 Rn. 10 und vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, InfAuslR 2018, 187 Rn. 13).

  • EuGH, 15.03.2017 - C-528/15

    Al Chodor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Kriterien und Verfahren zur

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 71/19
    Die in dieser Vorschrift genannten objektiven Kriterien sind im nationalen Recht der Mitgliedstaaten gesetzlich festzulegen (EuGH, Urteil vom 15. März 2017, Rs. C-528/15, NVwZ 2017, 777 Rn. 45 - Al Chodor).
  • BGH, 11.01.2018 - V ZB 28/17

    Rücküberstellungshaft: Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 71/19
    Das dem Betroffenen bekannte Ablaufdatum durfte deshalb als Indiz für die Entziehungsabsicht des Betroffenen nach § 26 FamFG verwertet werden (vgl. dazu: BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2016 - V ZB 13/16, juris Rn. 4, vom 11. Januar 2018 - V ZB 28/17, InfAuslR 2018, 184 Rn. 10 und vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, InfAuslR 2018, 187 Rn. 13).
  • BGH, 12.05.2016 - V ZB 27/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers wegen Fluchtgefahr

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 71/19
    (1) Eine ausdrückliche Erklärung des Ausländers, dass er sich der Abschiebung entziehen wolle, die nach § 2 Abs. 15 Satz 1, Abs. 14 Nr. 5 AufenthG aF einen konkreten Anhaltspunkt für Fluchtgefahr ergibt, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn der Ausländer klar zum Ausdruck bringt, dass er nicht freiwillig in den in der Abschiebungsandrohung genannten Zielstaat reisen und sich vor allem auch nicht für eine behördliche Durchsetzung seiner Rückführung zur Verfügung halten werde (BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2016 - V ZB 27/16, juris Rn. 5 und vom 20. Oktober 2016 - V ZB 13/16, juris Rn. 5).
  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 53/19

    Anforderungen an die Anordnung einer Überstellungshaft nach Art. 28 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 71/19
    Er hat deshalb auch nicht zu prüfen, ob die Ausländerbehörde die Überstellung zu Recht betreibt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - XIII ZB 53/19, juris Rn. 12).
  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 151/17

    Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen nach Afghanistan bei Vorliegen

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 71/19
    Das muss sich aber ohne weitere Nachfrage klar und eindeutig ergeben (BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, InfAuslR 2018, 187 Rn. 12 und vom 13. September 2018 - V ZB 151/17, Asylmagazin 2018, 459 Rn. 10).
  • BGH, 11.04.2019 - V ZB 105/18

    Vorliegen von Fluchtgefahr gemäß § 2 Abs. 14 Nr. 6 AufenthG bei vorübergehenden

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 71/19
    Sie steht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der konkreten Abschiebung und hat ein vergleichbares Gewicht wie die in § 2 Abs. 14 Nr. 1 bis 5 AufenthG aF beschriebenen Handlungen (BGH, Beschluss vom 11. April 2019 - V ZB 105/18, juris Rn. 5).
  • BGH, 17.05.2018 - V ZB 258/17

    Anordnung einer Abschiebungshaft gegenüber eines abgelehnten Asylbewerbers

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 71/19
    Sie wird durch die vorgelegte Postzustellungsurkunde nach § 418 ZPO auch bewiesen (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 17. Mai 2018 - V ZB 258/17, juris Rn. 11).
  • BGH, 14.01.2020 - XIII ZB 1/19

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung zwecks Sicherung der

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 71/19
    Zudem dürfen die Vorbereitungshandlungen nicht durch Anwendung unmittelbaren Zwangs überwunden werden können (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2020 - XIII ZB 1/19, juris Rn. 13).
  • BGH, 21.09.2021 - XIII ZB 140/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen in den Libanon

    Ebenso haben sie nicht zu prüfen, ob die Behörde das richtige Verfahren gewählt hat (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - V ZB 80/17, NVwZ-RR 2019, 662 Rn. 7), ob sie das Verfahren zu Recht betreibt (BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - XIII ZB 53/19, InfAuslR 2020, 283 Rn. 12 und vom 20. Mai 2020 - XIII ZB 71/19, juris Rn. 7) oder ob ein Antrag als Asylantrag zu qualifizieren ist (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - XIII ZB 21/20, NVwZ-RR 2021, 237 [Ls] = juris Rn. 12).
  • BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 75/19

    Rechtsbeschwerde des Betroffenen in einem Verfahren zur Feststellung der

    Eine solche Vorbereitungshandlung kann auch darin liegen, dass sich der Ausländer vorübergehend verborgen hält, um einen unangekündigten Abschiebungsversuch zu vereiteln (BGH, Beschlüsse vom 4. April 2019 - V ZB 33/18, InfAuslR 2019, 294 Rn. 5, vom 11. April 2019 - V ZB 105/18, NVwZ-RR 2019, 752 [Ls.] = juris Rn. 5, und vom 20. Mai 2020 - XIII ZB 71/19, juris Rn. 13).

    Das setzt die Kenntnis des Abschiebungstermins oder zumindest voraus, dass der Betroffene im Zeitpunkt seiner Abwesenheit von der Unterkunft mit einer Abschiebung oder Überstellung rechnet (vgl. dazu: Senat, Beschluss vom 20. Mai 2020 - XIII ZB 71/19, juris Rn. 16).

  • BGH, 12.10.2021 - XIII ZB 110/19

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines eritreischen Staatsangehörigen

    Die in dieser Vorschrift genannten objektiven Kriterien sind im nationalen Recht der Mitgliedstaaten gesetzlich festzulegen (EuGH, Urteil vom 15. März 2017, Rs. C-528/15, NVwZ 2017, 777 Rn. 45 - Al Chodor; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2020 - XIII ZB 71/19, juris Rn. 9).

    Zudem dürfen die Vorbereitungshandlungen nicht durch Anwendung unmittelbaren Zwangs überwunden werden können (BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2020 - XIII ZB 71/19, juris Rn. 13, und vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 33/19, juris Rn. 17).

  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 55/19

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Erforderlicher Haftantrag der

    Es bedarf vielmehr zusätzlicher Ausführungen, etwa zu seiner Kenntnis von dem Termin oder dazu, dass der Betroffene im Zeitpunkt seiner Abwesenheit von der Unterkunft mit seiner Überstellung rechnete (vgl. dazu: BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2020 - XIII ZB 71/19, juris Rn. 16, und vom 24. August 2020 - XIII ZB 75/19, juris Rn. 18).
  • BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 50/19

    Beschwerde gegen eine Haftanordnung nach Zurückweisung eines Asylantrags;

    Insbesondere stellt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen konkreten Anhaltspunkt für das Vorliegen erheblicher Fluchtgefahr im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Dublin-III-VO nach § 2 Abs. 14 Nr. 6 AufenthG aF dar, wenn sich ein Ausländer vorübergehend verborgen hält, um eine angekündigte oder unangekündigte Abschiebung zu vereiteln (BGH, Beschlüsse vom 11. April 2019 - V ZB 105/18, juris Rn. 5, und vom 20. Mai 2020 - XIII ZB 71/19, juris Rn. 13).
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